Arbeiterkammer

Die Kammern für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer
oder AK, sind die gesetzlichen Interessenvertretungen der
Arbeitnehmer in Österreich.Sie sind dazu berufen, die sozialen,
wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu
fördern.
In jedem der 9 Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer,
die zusammen die Bundesarbeitskammer (BAK) mit Sitz in Wien bilden.
Die AK Wien führt die Geschäfte der Bundesarbeitskammer.
Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind
Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und
Beschäftigte in der Landwirtschaft). Die aktiven Beschäftigten
müssen eine Arbeiterkammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts
zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages,
vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet
werden.
Die 2,7 Millionen Mitglieder haben Rechtsanspruch auf
Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Neben der
Wirtschaftskammer, dem ÖGB und der Landwirtschaftskammer ist die
BAK Teil der Sozialpartnerschaft und arbeitet eng mit dem ÖGB
zusammen.
Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime
Wahlen statt, in denen eine Vollversammlung gewählt wird. Bei der
Wahl 2009 (5.-18. Mai 2009) erzielte die FSG 70,44 Prozent der
Stimmen und errang damit 36 Mandate, die ÖAAB kam auf 21,95 Prozent
der Stimmen bzw. 11 Mandate, die FA lag bei 5,60 Prozent bzw. 2
Mandaten und die AUGE bei 2,01 Prozent und einem Mandat. Die
Wahlbeteiligung 2009 lag bei knapp über 50 Prozent.
Quelle: AK
Kontakt AK in den einzelnen Bundesländer:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
Adresse
Prinz Eugen Straße 20-22
1040 Wien
Österreich


