Parlament Frankreich

Seit der Annahme einer neuen Verfassung am 5. Oktober 1958
spricht man in Frankreich von der Fünften Republik. Diese
Verfassung macht Frankreich zu einer zentralistisch organisierten
Demokratie mit einem exekutivlastigen semi-präsidentiellen
Regierungssystem.
Das Parlament der V. Republik besteht aus zwei Kammern, der
Nationalversammlung und dem Senat. Die Nationalversammlung
(Assemblée Nationale) hat 577 Abgeordnete, die direkt auf fünf
Jahre gewählt werden. Der Senat hat 317 Mitglieder (ab 2010 346
Mitglieder). Diese werden indirekt für eine Amtszeit von sechs
Jahren gewählt.
Die Initiative für Gesetze kann vom Premierminister oder einer der
beiden Parlamentskammern ausgehen. Nach der Debatte in den Kammern
muss der Gesetzestext von beiden Kammern gleichlautend
verabschiedet werden. Nach der Annahme durch das Parlament hat der
Präsident nur einmal das Recht, einen Gesetzestext
zurückzuweisen.
Das Parlament hat weiters die Aufgabe, die Arbeit der Regierung
durch Anfragen und Aussprachen zu kontrollieren. Die
Nationalversammlung hat die Möglichkeit, die Regierung zu stürzen.
Das Parlament hat nicht die Befugnis, den Staatspräsidenten
politisch herauszufordern.Der Staatspräsident darf jedoch die
Nationalversammlung auflösen.
Quelle: Wikipedia
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