Parlament Niederlande

Die Generalstaaten sind das Parlament der Niederlande. Es
besteht aus zwei Kammern. Die erste Kammer kann über Gesetzentwürfe
abstimmen, sie aber nicht ändern; die zweite Kammer ist das
eigentliche Parlament. Sitz beider Kammern ist Den Haag.
Die erste Kammer, oft auch als Senat bezeichnet, wird von den
Abgeordneten der Provinzparlamente gewählt, und besteht aus 75
Senatoren. Sie gilt traditionell als chambre de réflection, in der
Gesetzentwürfe zum Schluss noch einmal auf technische Qualität und
Ausführbarkeit geprüft werden.
Die zweite Kammer (Tweede Kamer) wird von den niederländischen
Bürgerinnen und Bürgern nach Listen gewählt. Damit ist sie die
wichtigere; sie entspricht dem deutschen Bundestag oder dem
Nationalrat in Österreich und der Schweiz. Sie wird in der Regel
alle vier Jahre von den niederländischen Staatsbürgern über 18
Jahre gewählt, und zwar nach einem fast reinen Verhältniswahlrecht.
Die Kammer hat stets 150 Sitze.
Formell hat das Parlament nicht über die Zusammensetzung der
Regierung zu bestimmen, tatsächlich aber ernennt die Königin die
Minister nach Konsultation der Fraktionen.
Quelle: Wikipedia
Adresse
Lange Poten 4
2511 CL Den Haag
Niederlande


